Kommentar: Ein Bürgerentscheid hat laut Kommunalrecht die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Laut aktueller Gesetzgebung hat das Ergebnis eines Bürgerentscheids zwei Jahre Bestand. In dieser Frist darf er nur durch ein neues Plebiszit geändert werden. Innerhalb dieser zwei Jahre ist eine Abänderung durch den Rat nicht möglich. Diese Bindungsfrist ist für den Magdeburger Bürgerentscheid vom 20. März 2011 mit der Fragestellung "Sind die gegen den Wiederaufbau der Magdeburger Ulrichskirche?" vor acht Jahren abgelaufen. Seit dem 21. März 2013 kann die kommunale Vertretung des Magdeburger Stadtrates wieder demokratische Beschlüsse zu diesem Thema fassen. Das ist Demokratie und weder "befremdlich", noch "unerhört", noch "eine Frechheit".