Die Bindungsfrist oder Abänderungssperre des Bürgerentscheids vom 20. März 2011 mit der Fragestellung "Sind Sie gegen den Wiederaufbau der Magdeburger Ulrichskirche?" ist bereits vor acht Jahren abgelaufen. Sie galt bis zum 20. März 2013. Seit dem 21. März 2013 kann die kommunale Vertretung des Magdeburger Stadtrates wieder demokratische Beschlüsse zu diesem Thema fassen. Das ist die Verfahrensweise in einem Rechtsstaat. Aktuell geht es nicht einmal um Entscheidungen zur Fragestellung des Bürgerentscheids von 2011 sondern um ein völlig anderes Thema, um Suchgrabungen nach den Fundamenten von Otto von Guerickes Kirche. Hier noch einmal die Rechtslage:
Ein Bürgerentscheid hat laut Kommunalrecht die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Laut Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt hat das Ergebnis eines Bürgerentscheids zwei Jahre Bestand. In dieser Frist darf er nur durch ein neues Plebiszit geändert werden. Innerhalb dieser zwei Jahre ist eine Abänderung durch den Rat nicht möglich.
Von daher ist das oben verordnete Ende der Diskussion antidemokratisch und beruht auf einer falschen gesetzlichen Grundlage.