Ulrichskirche
 

 
 

Erklärung zu Suchschachtungen: Hintergründe und Ausblick

Das Kuratorium Ulrichskirche e.V. stellte am 27.07.13 einen Antrag bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Förderung einer Suchschachtung und für die in der weiteren Folge ggf. in Erwägung zu ziehende Freilegung von Teilen der Fundamente und Unterkirche der Ulrichskirche. Vor wenigen Tagen teilte die Stiftung uns mit, dass dem Antrag mangels zur Verfügung stehender finanzieller Mittel leider nicht entsprochen werden kann. Zitat aus dem Bescheid:

„Für das Auswahlverfahren zu unserem Förderprogramm für das Jahr 2014 haben uns zahlreiche und gut vorbereitete Förderanträge erreicht. Auch in diesem Jahr dürfen wir Einnahmen in Höhe der Vorjahre erwarten … Dennoch reichen die … erzielten Einnahmen nicht aus, um allen notwendigen Sanierungen und wünschenswerten Restaurierungen einen Zuschuss zu gewähren … in den zurückliegenden Wochen haben unsere Gremien intensiv geprüft und engagiert um jedes Votum gerungen … Ihr diesjähriges Projekt ist zwar auf Interesse gestoßen, aber aus vorgenannten Gründen können wir Ihren Förderantrag leider nicht berücksichtigen.“

Damit sei grundsätzlich klargestellt, dass unser Antrag förderfähig gewesen ist, jedoch daran scheiterte, dass bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz einfach nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um das Vorhaben zu unterstützen. Das sollte uns Hoffnung geben, unser Vorhaben weiter verfolgen zu dürfen.

Ein interfraktioneller Antrag der Stadtratsfraktionen der CDU/BfM, FDP und Grünen hatte unseren Förderantrag seit Ende letzten Jahres begleitet. Eine Entscheidung des Stadtrats war bereits im Dezember 2013 erwartet worden. Der Antrag wurde jedoch zur weiteren Beratung in diverse Ausschüsse verwiesen. Die dann ursprünglich für den 20.02.14 geplante Behandlung des Antrags im Stadtrat ist um einen Monat, auf den 20.03.14 vertagt worden. Damit war es dem Kuratorium Ulrichskirche e.V. nicht mehr möglich, rechtzeitig auf eine Forderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu reagieren, welche den Nachweis darüber betraf, dass eine Zustimmung des Grundstückseigentümers - also der Stadt Magdeburg - vor der Entscheidungsfindung zur Fördermittelvergabe erforderlich ist. Nachdem nun spätestens seit dem 14.03.14 nicht mehr mit einer Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gerechnet werden konnte, war die Rücknahme dieses Antrages nur folgerichtig.

Das Kuratorium prüft nun, für welche Förderprogramme es sich für das Jahr 2015 bewerben kann. Wir versichern, Förderanträge, die einer Unterstützung des Stadtrats bedürfen, auf Basis der gegebenen demokratischen Grundsätzen zu stellen, damit Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen werden. Dennoch war es grundsätzlich notwendig, einen derartigen Antrag in den Stadtrat einzubringen. Wie bereits in der Erklärung des Kuratoriums vom 16.02.14 festgestellt, konnte angesichts des Votums durch den Bürgerentscheid von 2011, eine Grundlage für Verwaltungsentscheidungen, die im Zusammenhang mit der von uns vorgeschlagenen Untersuchungen erforderlich sind, nur durch einen entsprechenden Stadtratsbeschluss herbeigeführt werden. Daran halten wir weiter fest und machen aber an dieser Stelle zugleich nochmals deutlich, dass die damals durch die Bürger der Stadt Magdeburg getroffene Entscheidung keinesfalls, wie uns jetzt unterstellt wurde, unterwandert werden sollte.