Ulrichskirche
 

 
 

DIE LINKE torpediert Unterstützerantrag von CDU, Grünen und FDP durch Änderungsantrag

Am 24.10.2013 haben die Fraktionen von CDU/BfM, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP unter der Antragsnummer A0129/13 den Antrag "Unterstützung Suchschachtung Ulrichskirche" mit folgendem Inhalt eingebracht:

"Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt das Anliegen des Kuratoriums Ulrichskirche e.V., eine Suchschachtung zur teilweisen Freilegung der Fundamente und der Unterkirche der Ulrichskirche, inkl. Restaurierung/Konservierung der entsprechenden Funde, durchzuführen. Zur weiteren Beförderung des entsprechenden Fördermittelantrages bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz werden durch die Stadtratsvorsitzende und den Oberbürgermeister passende Unterstützungsschreiben verfasst und versendet."

Am 06.11.2013 hat DIE LINKE/TIERSCHUTZPARTEI vertreten durch Herrn Josef Fassl einen Änderungsantrag A0129/13/1 eingebracht, der den Unterstützerantrag in einen Ablehnerantrag umkehrt:

"Der Stadtrat möge beschließen: Es wird sichergestellt, dass im Bereich der ehemaligen Ulrichskirche keinerlei Grabungen zur Freilegung der Fundamente der Ulrichskirche erfolgen."

Der Kulturausschuss (Vorsitzende Karin Meinecke/DIE LINKE) hat den Ablehnerantrag am 22.1.14 befürwortet. Am 6.2.14 wurde die Niederschrift der Sitzung veröffentlicht.

Kommentar: Durch eine Initiative von Herrn Fassl und DER LINKEN ist im März 2011 vorerst der Wiederaufbau der Magdeburger Ulrichskirche gestoppt worden. Durch eine erneute Initiative von Herrn Fassl und DER LINKEN soll nun ebenfalls die wissenschaftliche Erschliessung des Kulturdenkmals "Unterkirche der Magdeburger Ulrichskirche" gestoppt werden. Es geht und ging Herrn Fassl und den Seinen also nicht nur darum, den Wiederaufbau der Ulrichskirche zu verhindern, das erklärte Ziel ist es, jegliche Untersuchung und Darstellung der Fundamente und damit die stadtgeschichtlich notwendige Erinnerung an den Bau aus ottonischer Zeit zu verbieten. In seiner Erläuterung des Änderungsantrags spricht er davon, dass durch die "Bebauung" die Grünfläche erheblich beeinträchtigt würde. Welche Bebauung? Fundamente liegen unterirdisch. Man kann nur hoffen, dass die Ratsmitglieder dieser verzerrten Darstellung keinen Glauben schenken.