Ulrichskirche
 

 
 

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz

Herr Dr. Scheidemann hat in seiner offiziellen Stellungnahme eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Maßnahme, die Fundamentreste und Teile der Unterkirche wieder im Stadtbild sichtbar macht, in Aussicht stellt, wenn

• vor der Durchführung der Suchschachtung eine Gestaltungskonzeption zur Veranschaulichung der Gebäudereste der Ulrichskirche vorgelegt wird, die dem Gebot der Eingriffsminimierung hinsichtlich des Kulturdenkmals Ernst-Reuter-Allee, Park, Grünanlage mit Springbrunnen folgt. Die untere Denkmalschutzbehörde hält es für erforderlich, vor dem Beginn von konkreten Maßnahmen einen verbindlichen Planungsrahmen abzustecken. Dadurch soll vermieden werden, dass die Freilegung und Sichtbarmachung von Gebäudeteilen der zerstörten Ulrichskirche als erster Schritt einer folgenden Rekonstruktion der Ulrichskirche angesehen wird. Die Rekonstruktion der zerstörten Ulrichskirche stellt kein denkmalpflegerisches Ziel dar. Durch das eindeutige Bürgervotum aus dem Jahr 2011 kann hier auch kein den Denkmalschutz überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art erkannt werden.

• die Maßnahme auf der Grundlage einer Grabungsvereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Grabungsstützpunkt Heyrothsberge, erfolgt. Die Kosten für die bodendenkmalpflegerische Begleitung sind durch den Verursacher zu tragen.

• vor der Durchführung der Maßnahme die Frage der Erhaltung und Pflege der freigelegten Gebäudereste verbindlich geregelt ist.

Das Kuratorium Ulrichskirche e.V. arbeitet an der Erfüllung dieser Auflagen.