Heute vor 17 Jahren, am Reformationstag 2007 gründete sich das Kuratorium Ulrichskirche in der Magdeburger Johanniskirche mit dem Ziel, die bedeutendste und schönste der acht durch den Zweiten Weltkrieg teilzerstörten und durch die SED-Diktatur vernichteten Magdeburger Stadtpfarrkirchen in ihrer letzten architektonischen Fassung wiederaufzubauen. Hierfür würde ca. ein Viertel der Grünfläche des Ulrichplatzes beansprucht. Den Namen wählten die 57 Gründungsmitglieder nach Vorbild des 1991 gegründeten Kuratoriums Johanniskirche e.V., welches mit Spenden und Fördermitteln die im Zweiten Weltkrieg beschädigte Mutterkirche aller Magdeburger Stadtpfarrkirchen als Veranstaltungszentrum für ca. 20,2 Millionen D-Mark bis Oktober 1999 wiederaufgebaut hatte. Ein Finanzierungskonzept aus Spenden und Fördermitteln nahmen sich auch die Gründungsmitglieder des Kuratoriums Ulrichskirche zum Vorbild. Des Weiteren sollten Mittel aus dem Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR beantragt werden. Experten schätzten die Kosten für den Wiederaufbau der Ulrichskirche damals auf 25 bis 30 Millionen Euro. Mit dem Magdeburger Unternehmer Reiner Riegg (1939-2023), der sich bereits große Verdienste beim Wiederaufbau der Johanniskirche und der Sternbrücke erworben und auch erfolgreich für den Erhalt des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee gekämpft hatte, wurde auch ein erfahrenes Mitglied des Kuratoriums Johanniskirche e.V. Mitglied im neu gegründeten Förderverein. Im Juni 2010 begrüßte der Stadtrat den Wiederaufbau. Gegen diesen Stadtratsbeschluss richtete sich ein vom damaligen Oberbürgermeister Lutz Trümper und der Ratsfraktion DIE LINKE unterstütztes kassierendes Bürgerbegehren mit einer resolutionsartigen Fragestellung, gegen die die CDU-Ratsfraktion rechtliche Bedenken äußerte. Letztendlich stimmte der Stadtrat im Januar 2011 dem Bürgerbegehren zu. Im März 2011 beantworteten 75 Prozent der Magdeburgerinnen und Magdeburger die Frage „Sind Sie gegen den Wiederaufbau der Ulrichskirche?“ mit „Ja“. Das Kuratorium Ulrichskirche e. V. akzeptierte den damaligen Entscheid und die einjährige Bindungsfrist.Seither wirbt die Fördergesellschaft weiter für den Wiederaufbau des Wirkzentrums der „Herrgotts Kanzlei“ in kleineren Schritten (Fundamentfreilegung, bauliche Ergänzung, Rekonstruktion).