Ulrichskirche
 

 
 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Antrag DER LINKEN

Die Stellungnahme der Verwaltung S0104/22 durch OB Dr. Trümper zum Antrag A0029/22 der Fraktion DIE LINKE lautet wie folgt:

"Eine Beschlussfassung der vorgeschlagenen Punkte 1 und 2 kann eine zukünftige dauerhafte Wirkung nicht erreichen, so wie es offensichtlich Ziel des Antrages ist. Eine solche Beschlussfassung ginge somit ins Leere.

Gemäß § 27 Abs. 4 Satz 3 KVG LSA entfaltet eine Bürgerentscheid Bindungswirkung lediglich für 2 Jahre. Nach 2 Jahren kann der Bürgerentscheid jederzeit durch einen Beschluss der Vertretung aufgehoben oder geändert werden. Da der letzte Bürgerentscheid zur Ulrichskirche ins Jahr 2011 zurückgeht, ist die Thematik bereits wieder neu diskutierbar.

Der Stadtrat kann zudem seine gefassten Beschlüsse ebenso jederzeit wieder aufheben oder abändern (Klang/Grundlach/Kirchmer, Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, § 54, Rdn.79.

Im Ergebnis lässt sich der Stadtrat mit der im Antrag angedachten Beschlussfassung somit nicht binden.

Dr. Trümper"

 

Zur Erinnerung: Der Antrag A0029/22 von der Fraktion DIE LINKE lautet folgt:

"Der Stadtrat möge beschließen:

1. der Stadtrat bekennt sich weiterhin klar zum deutlichen Ergebnis des Bürger:ionnenentscheides zur Ulrichskirche aus dem Jahr 2011.

2. Der Stadtrat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt der Grünfläche und wird auch in Zukunft allen Versuchen diese Grünfläche zu verkleinern, entgegenwirken.

Begründung:

In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche,trotz klaren und eindeutigen Bürger:innenbescheids, mittels "Salamitaktik" Schritte zu unternehmen, die auf einen zumindest teilweise angestrebten Wiederaufbau der Kirche zielen. Viele Magdeburger:innen verknüpfen mit dem Nein zum Wiederaufbau auch einen Erhalt dieser für die Innenstadt immens wichtigen Grünfläche.

Nadja Lösch/ Fraktionsvorsitzende
René Hempel/ Fraktionsvorsitzender"